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Basler Parlament verankert Kulturförderung durch Externe im Gesetz

Keystone-SDA

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am Mittwoch einer Teilrevision des Kulturfördergesetzes mit 92 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Damit soll die gängige Praxis, Förderaufgaben an externe Organisationen zu übertragen, eine gesetzliche Grundlage erhalten.

(Keystone-SDA) Dies betrifft insbesondere Bereiche wie die Jugend- und Popkultur. Der Kanton überträgt etwa an das Musikbüro und den GGG Kulturkick Förderaufgaben. Michela Seggiani (SP), Präsidentin der vorberatenden Bildungs- und Kulturkommission (BKK), hielt fest, dass sich diese Praxis in den letzten 20 Jahren bewährt habe. Es fehle aber die gesetzliche Verankerung.

Die BKK habe in ihrer Vorberatung intensiv über das Risiko von Vetternwirtschaft diskutiert. So sei die Befürchtung geäussert worden, dass die Vergabe von Fördermitteln zu Interessenkonflikten und zu einer Machtkonzentration bei den beauftragten Organisationen führen. Die Verwaltung habe jedoch klar gemacht, dass die Teilrevision das Gegenteil bewirke.

Rekurse gegen Förderentscheid sind neu möglich

Neu erhalten etwa Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die Möglichkeit, gegen Entscheide der beauftragten Organisationen Rekurs beim Präsidialdepartement (PD) einzulegen, was vorher nicht möglich war. Auf Antrag der Kommission dürfen Aufgaben künftig nur an juristische Personen und nicht an Privatpersonen übertragen werden.

Die Gesetzesrevision schaffe mehr Rechtssicherheit und mit der Rekursmöglichkeit werde auch der Rechtsschutz gestärkt, sagte Seggiani. PD-Vorsteher Conradin Cramer (LDP) versicherte, dass der Kanton damit nicht in grösserem Mass Kulturförderung auslagern wolle. Durch die offene Formulierung werde aber eine allfällige Ausweitung auch nicht verunmöglicht.

Kritik an Vergabepraxis

Alle Fraktionen stimmten der Teilrevision zu. Heidi Mück (Basta) war – neben Luca Urgese (FDP) – die einzige im Grossen Rat, die sich der Stimme enthielt. Sie empfinde ein gewisses Unbehagen, wenn der Kanton einen Teil dieser Leistungen auslagere.

Wenn zudem Mitglieder des Vorstandes einer Organisation für eigene Musikprojekte Geld erhalten, sei dies zwar nicht illegal, hinterlasse aber ein «Gschmäckli». Dabei nannte sie Medienberichte, die sich zur entsprechenden Vergabepraxis und zur Struktur des Musikbüros äusserten. Der Satirekanal «Achtabacht» berichtete zuerst darüber.

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