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EU-Kommission: Kein Social Media für Kinder unter 13 Jahren

Keystone-SDA

Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren in ihren Mitgliedsländern beschränken.

(Keystone-SDA) «Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter dem Alter von 15 Jahren», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im EU-Parlament in Strassburg. An diesem Donnerstag will von der Leyen einen Gesetzestext mit den Details des Vorschlags vorstellen. Anschliessend müssen sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer damit befassen. Bis es zu einer Einigung kommt und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnten Monate oder sogar Jahre vergehen.

Eigene Konten auf TikTok, Snapchat, Instagram und Co. sollen für Kinder unter 13 Jahren nach von der Leyens Plänen tabu sein. Die grossen Plattformen sehen schon jetzt in ihren Geschäftsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Die Internetwächter in Brüssel kritisierten jedoch wiederholt, dass diese Altersgrenze nicht richtig durchgesetzt werde. Das soll sich durch die neuen Vorgaben ändern – die Plattformen sollen in die Pflicht genommen werden.

Die Beweislast solle umgekehrt werden, so von der Leyen: «Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind. Es geht nämlich nicht darum, dass unsere Minderjährigen auf soziale Medien zugreifen. Es geht darum, wann und in welchem Ausmass wir sozialen Medien den Zugang zu Minderjährigen erlauben.»

«Mini-Konten» unter elterlicher Aufsicht

Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche künftig nach von der Leyens Vorstellung etwas mehr: Dann sollen sie «Mini-Konten» nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und zeitlicher Einschränkung.

Jugendliche ab 15 Jahren sollen dann auch auf soziale Medien zugreifen dürfen und eigene Konten haben können – falls das Design sicher ist. Dies müssten die Plattformen dann nachweisen. Die EU-Kommission versteht unter «safety by design» etwa, dass Social-Media-Plattformen keine suchtfördernden Algorithmen haben und Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos deaktiviert sind.

Die Online-Angebote sollen demnach Sicherheitsvorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz grundsätzlich «verbaut» haben. Auch Beschränkungen für Bildschirmzeiten oder andere Massnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zählen dazu.

Sollen die grossen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung genommen werden, kann das nur die EU-Kommission durchsetzen. Genau das wollen viele Politiker in Mitgliedsländern der EU, sie wollen quasi den Plattformen die Rolle der Türsteher geben. Doch nur die EU kann per Gesetz von den Online-Riesen eine Alterskontrolle verlangen. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch.

Wie soll das praktisch funktionieren?

Bei der technischen Umsetzung der Alterskontrolle dürfte auch eine App der EU-Kommission, EUDI-Wallet, eine grosse Rolle spielen. Die digitale Brieftasche soll eine Möglichkeit der Altersverifikation bieten.

Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die grossen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich alle Nutzer beliebter Online-Angebote regelmässig auf diese Weise ihr Alter verifizieren.

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