The Swiss voice in the world since 1935

Folgen für St. Galler Eltern, Studierende, Fremdsprachige

Keystone-SDA

Entscheide des St. Galler Kantonsrats in der Herbstsession haben konkrete Folgen für Eltern, Studierende oder Fremdsprachige. Wer muss sich auf welche Veränderungen einstellen?

(Keystone-SDA) Der St. Galler Kantonsrat hat in der dreitägigen Session eine umfangreiche Traktandenliste weitgehend abgearbeitet. Die Debatten fielen eher kurz aus. Schon länger gibt es nur wenige Geschäfte, bei denen die Fraktionen nicht geschlossen – quasi als Block – abstimmen.

Komfortabel ist dabei die Situation für die SVP. Sie kann wahlweise mit der FDP oder mit Mitte-EVP zusammenspannen und erreicht bei beiden Varianten eine Mehrheit im Rat. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums ist die Ausgangslage für die SP-Grüne-GLP-Fraktion schwierig. Selbst wenn sie sich mit Mitte-EVP einig ist, wie etwa bei mehreren Anträgen zum Gesundheitsgesetz, reicht die Stimmenzahl nicht aus, um Abstimmungen zu gewinnen.

Unter den zahlreichen Beschlüssen der abgelaufenen Session haben einige direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung. Es handelt sich jeweils um erste Lesungen, das bedeutet, dass grundsätzlich noch Änderungen beschlossen werden könnten.

Alle Eltern mit kleinen Kindern im Kanton St. Gallen:

Mit dem nun beschlossenen Konzept der frühen Sprachförderung soll die Volksschule entlastet werden. Künftig erhalten alle Eltern mit zwei bis drei Jahre alten Kindern ein Formular für eine «Sprachstanderhebung mittels Elternfragebogen als Selbstdeklaration».

Der Inhalt des Formulars muss zuerst noch erarbeitet werden. Gefragt wird etwa, ob sich der Sohn oder die Tochter beim Spielen mit anderen Kindern auf Deutsch unterhält. Je nach Resultat und Gemeinde kann danach ein verpflichtendes Aufgebot für ein Angebot der Sprachförderung erfolgen. Falls die Angaben nicht stimmen, sind die Gemeinden berechtigt, sie durch eine Fachperson «verifizieren oder berichtigen» zu lassen.

Studierende, die keinen privilegierten Hintergrund haben und auf Stipendien angewiesen sind:

Eigentlich wollte die St. Galler Regierung die Zahl der Stipendien erhöhen. Die Leistungen seien im Vergleich zu anderen Kantonen unterdurchschnittlich, hiess es in der Debatte. Es brauche Verbesserungen, um die Vorgaben des Stipendienkonkordats einhalten zu können.

Ob dieses Ziel erreicht wird, wurde im Rat bezweifelt. Der Grund: Auf Antrag der Kommission setzte die Mehrheit ein Splittingmodell durch, das die bisher ausbezahlten Stipendien ersetzt. Für Ausbildungen auf Tertiärstufe werden künftig zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Studiendarlehen ausgerichtet.

Mit Ausbildungen auf Tertiärstufe sind beispielsweise Hochschulbildungen gemeint, also etwa das Studium an einer Universität oder an einer Fachhochschule.

Die Studierenden müssen sich künftig entscheiden, ob sie die ganze Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen wollen. Klar ist: Die Studiendarlehen müssen sie später zurückzahlen.

Ein Antrag der SVP-Fraktion, in dem verlangt wurde, dass die Darlehen verzinst werden, weil es sich sonst um eine «zusätzliche staatliche Subvention» handle, wurde abgelehnt. GLP-Kantonsrat Andreas Bisig hatte die Forderung mit der Frage gekontert, mit welchem Zinssatz denn im Kanton St. Gallen landwirtschaftliche Darlehen verzinst würden. Die Antwort – die Darlehen sind zinslos – blieb die SVP-Fraktion schuldig.

Im Rat wurde das Beispiel anderer Kantone mit dem Splittingmodell herangezogen und vermutet, dass sich viele Studierende nicht verschulden wollten und nur den Stipendienteil beziehen werden. Damit erhalten sie allerdings eine insgesamt geringere Unterstützung. Das bedeute, dass sie während des Studiums mehr arbeiten müssten und dies habe zur Folge, dass die Ausbildungen länger dauerten.

Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton St. Gallen, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen:

Mit dem Gesundheitsgesetz hat eine knappe Mehrheit des Kantonsrats beschlossen, dass Patientinnen und Patienten bei ambulanten Behandlungen die Dienstleistungen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern selber zahlen müssen, wenn für sie beispielsweise eine Diagnose oder die Anweisung für die Einnahme von Medikamenten übersetzt werden muss.

Diese Bestimmung setzten FDP und SVP durch. Sie argumentierten mit dem «Verursacherprinzip». Es ist möglich, dass diese Kostenübertragung auch auf andere Bereiche wie die Schule ausgedehnt wird. Eine SVP-Motion mit dieser Forderung war in der Session traktandiert, wurde aber verschoben.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft