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Kein Einspruch gegen Polanski-Entlassung

Zwar bleibt der Regisseur Roman Polanski zunächst weiter in Haft. Am Mittwoch hatte das Bundesstrafgericht seine vorläufige Entlassung gegen eine Kaution nicht ausgeschlossen. Das Bundesamt für Justiz hat noch keinen Einspruch dagegen erhoben.

Würde er freigelassen, müsste sich Polanski zudem in einen elektronisch überwachten Hausarrest begeben. Das Bundesamt für Justiz kann innerhalb von zehn Tagen Einspruch gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht einlegen.

Dies sei noch nicht geschehen, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag. Zwar liess Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch im Fernsehen erkennen, dass sie die Entscheidung akzeptieren werde.

Doch selbst wenn kein Einspruch erhoben wird, käme der 76-jährige Polanski, der von den USA wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes gesucht wird, nicht sofort frei.

Die Kaution von 3 Mio. Euro soll vermutlich durch die Verpfändung seiner Wohnung in Paris aufgebracht werden, das brauche Zeit, wie es hiess. Bis zu einer möglichen Auslieferung an die USA, gegen die sich Polanski gerichtlich wehrt, könnte er seinen Hausarrest in seinem Chalet im Prominentenort Gstaad verbringen.

Die Entscheidung über die Auslieferung Polanskis an die USA steht noch aus und dürfte sich nach Informationen aus Bern auch noch einige Wochen hinziehen. Ist sie getroffen, gibt es wiederum Einspruchsmöglichkeiten.

swissinfo.ch und Agenturen

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