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Streit um enteignetes Ölgemälde

Streitobjekt: Das Ölgemälde "La Vallée de la Stour" des Engländers John Constable. DR

Die Stadt La Chaux-de-Fonds will ein Ölgemälde von John Constable, das die Nationalsozialisten französischen Juden geraubt haben, nicht zurückgeben. Die Stadtbehörden berufen sich auf Schweizer Recht und die internationale Praxis.

Es geht um das Werk des Engländers John Constable (1776-1837) mit dem Titel «La Vallée de la Stour» aus dem Jahr 1820.

Eine Familie aus La Chaux-de-Fonds hatte es 1986 dem Kunstmuseum der Stadt vermacht, nachdem sie es 1946 von der Genfer Galerie Moos erworben hatte.

Das Ölgemälde war von französischen Juden enteignet und 1943 in Nizza versteigert worden. Bis 1946 wurde es noch mehrere Male weiterverkauft, bis es schliesslich in den Besitz der Genfer Galerie gelangte.

Die Behörden von La Chaux-de-Fonds bestreiten nicht, dass es sich um Raubkunst handelt, wie Gemeinderat Jean-Pierre Veya am Mittwoch vor den Medien sagte. Die Familie habe das Bild 1946 jedoch gutgläubig erworben, ebenso das Kunstmuseum bei der Erbschaft.

Die Enteignung angeordnet habe der französische Staat. Dieser sei darum auch für den Schaden verantwortlich, sagte Veya weiter. Ein entsprechendes Entschädigungsverfahren ist in Frankreich hängig.

Weiter beruft sich der Gemeinderat auf die Regeln zur Rückgabe von Raubkunst, welche die an der Enteignung der Juden beteiligten Staaten 1998 in Washington festgelegt haben. Diese betreffen zwar auch die Schweiz, verpflichten sie jedoch nicht zur Rückgabe von Raubkunst.

swissinfo.ch und Agenturen

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