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Liefert die Schweiz Staatsbürger:innen aus?

Ein Schweizer wird im Ausland von der Justiz gesucht – und flüchtet in die Schweiz. Ist er damit aus dem Schneider?

Die Schweiz liefert eigene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger grundsätzlich nicht aus, es sei denn, sie willigen freiwillig ein. Dahinter steht das Prinzip der territorialen Souveränität: Die Schweiz behandelt ihre Bürgerinnen und Bürger nach eigenen Gesetzen.

Warum ist das so? Und: gibt es Ausnahmen?

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