Mord soll in der Schweiz nicht mehr verjähren
In der Schweiz gehört Mord bald zu den Straftaten, welche nicht verjähren. Darauf haben sich National- und Ständerat nach jahrelanger Debatte geeinigt. Noch muss die Vorlage in die Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte.
(Keystone-SDA) In der kleinen Kammer setzte sich am Mittwoch eine Minderheit der Rechtskommission durch, welche beantragte, bei diesem Thema bei früheren Entscheiden des Stände- und des Nationalrats zu bleiben. Beide Räte sprachen sich bereits im März 2025 respektive im März 2026 für die Unverjährbarkeit von Mord aus.
Der Entscheid der eidgenössischen Räte geht auf eine bereits 2019 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen zurück. Er argumentierte darin, mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlern technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise erbracht werden könnten.