Obwaldner Kantonsrat regelt vorläufigen Denkmalschutz neu
Der Obwaldner Kantonsrat hat in der Septembersitzung einen Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung bewilligt. Er will damit regeln, wie schützenswerte Gebäude während der Überarbeitung von Schutzplänen gesichert werden können.
(Keystone-SDA) Der Kanton Obwalden schützt Gebäude von nationaler und regionaler Bedeutung mit Schutzplänen. Weil deren Überarbeitung lange dauern kann, sicherte die Denkmalpflege schützenswerte Gebäude bisher vorläufig mit Vereinbarungen mit den Eigentümern. So konnten Sanierungen rasch unterstützt werden. Der Kantonsrat wollte diese Praxis genauer regeln.
Eine Motion von Frank Henri Kurer (Mitte) und 24 Mitunterzeichnenden verlangte 2024 eine Anpassung der Denkmalschutzverordnung. Der Kantonsrat nahm den Vorstoss im März 2025 einstimmig an.
Die Regierung legte daraufhin eine entsprechende Revision vor. Die bisherige «provisorische Unterschutzstellung» soll darin als «vorsorgliche Massnahme» geregelt werden. Damit können Objekte auch während der Überarbeitung der Schutzpläne geschützt werden. Vereinbarungen mit Eigentümern über den «Schutzumfang» und Beiträge bleiben möglich. Für Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung soll neu der Regierungsrat zuständig sein. Bei lokalen Objekten bleibt es beim Gemeinderat.
Umstritten war am Donnerstag die Frage, ob auch die Umgebung eines schützenswerten Gebäudes geschützt werden kann. Die FDP wollte den Schutz mit einem Antrag auf das Gebäude, ohne die Umgebung, beschränken. Der Kantonsrat hiess den Antrag gegen den Willen der Regierung mit 30 zu 22 Stimmen gut.
In der Schlussabstimmung hiess der Kantonsrat den Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung ohne Gegenstimme gut.