Theologie-Hochschule STH Basel verliert Akkreditierung
Die Universitäre Theologische Hochschule STH Basel in Riehen verliert ihre institutionelle Akkreditierung. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gegen den Entzug abgewiesen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
(Keystone-SDA) Der Schweizerische Akkreditierungsrat hatte der STH Basel bereits im Juni 2025 die Akkreditierung entzogen. Sie kam zum Schluss, dass die Hochschule vier Auflagen nicht erfülle. Die Immanuel-Stiftung, Trägerin der STH Basel, focht diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht an.
Dieses folgt der Vorinstanz und hält fest, dass die Mängel bei der Umsetzung der vier Auflagen in einer Gesamtschau «erheblich» seien. Konkret geht es um die Verknüpfung von Qualitätssicherung und Strategie, Unklarheiten über die Nutzung von Daten für strategische Entscheide und Defizite bei der Evaluation von Lehre und Forschung.
Der Akkreditierungsrat beanstandete auch fehlende Ziele punkto Diversität und Gleichstellung. Die STH Basel hielt fest, sie ermutige Frauen besonders, sich bei Berufungen zu bewerben und bei gleichen Qualifikationen würden Frauen bevorzugt. Die Vorinstanz anerkannte die Bemühungen, doch die Auflage sieht vor, dass die Hochschule konkrete Massnahmen vorlegen müsste, welche zum Ziel haben, eine Professorin anzustellen.
Gericht betrachtet Verlust als zumutbar
Die Immanuel-Stiftung erklärte in ihrer Beschwerde, dass mehrere der beanstandeten Punkte behoben werden könnten oder bereits behoben seien. Ein Entzug der Akkreditierung stelle die Existenz der STH Basel in Frage. Damit werde die Zahl der Immatrikulationen stark sinken.
Das Bundesverwaltungsgericht hält jedoch fest, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in das «Qualitätssiegel» der Akkreditierung sichergestellt werden müsse. Dieses öffentliche Interesse überwiege gegenüber dem Interesse der Beschwerdeführerin, die Akkreditierung zu behalten.
Die Massnahme erscheine «als zumutbar», heisst es im Urteil. Die STH beziehe keine Bundesbeiträge. Es sei unwahrscheinlich, dass sie beim Entzug den Betrieb nicht mehr fortführen kann. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die STH Basel in Riehen besteht seit 1970. Die private Hochschule für evangelische Theologie erhielt 2014 erstmals eine Akkreditierung als universitäre Institution. (Urteil B-6610/2025)