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Züricher Regierungsrat möchte Bettelverbot neu regeln

Keystone-SDA

Der Zürcher Regierungsrat will das allgemeine Bettelverbot anpassen. Anstelle des pauschalen Verbots soll es künftig gezielte Regeln geben.

(Keystone-SDA) Auslöser für die Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieses mache eine Anpassung nötig, damit die Rechtslage mit den Grundrechten vereinbar ist, schrieb der Kanton Zürich am Donnerstag in einer Medienmitteilung.

Künftig sei das Betteln nur noch unter bestimmten Bedingungen strafbar. Wer organisiert, aufdringlich oder aggressiv bettelt, wird mit einer Busse bestraft. Gleiches gilt für Personen, die täuschende Methoden anwenden oder anderer Menschen zum Betteln schicken. Der Kantonsrat soll dafür das Straf- und Justizvollzugsgesetz ändern.

Betteln ist an Bahnhöfen verboten

Zusätzlich gelte ein Verbot an besonders sensiblen Orten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört werde, hiess es weiter. Dazu zählen unter anderem Bahnhöfe, Haltestellen, Märkte, Spielplätze, öffentliche Gebäude sowie der Bereich um Geld- und Billettautomaten. An diesen Orten spreche die Polizei erst eine Wegweisung aus. Erst im Wiederholungsfall gäbe es eine Busse.

Neben dem Bettelverbot betrifft die Gesetzesnänderung auch das kantonale Vermummungsverbot. Da seit Anfang 2025 eine schweizweit einheitliche Regelung auf Bundesebene gilt, wird die kantonale Bestimmung ersatzlos gestrichen, teilte der Kanton mit.

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